Allgemeine
Geschäftsbedingungen:
Die im
folgenden aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. Caravanservice
Jürgen Herrmann, Ringstrasse 2, 35641 Schöffengrund, in der Folge auch CJH
genannt, sind Grundlage deren Serviceangebots und gelten als akzeptiert,
sofern der Kunde Waren einschickt, bzw. die Dienstleistung der Fa.
Caravanservice Jürgen Herrmann in Anspruch nimmt.
Leistungen
Die
Leistung der Fa. Caravanservice Jürgen Herrmann umfassen vor allem
Dienstleistungen durch Instandsetzungen älterer Truma Heiz- und
Warmwassergeräte, die mehrheitlich vom Hersteller aktuell nicht mehr
instandgesetzt werden und deren Ersatzteilversorgung durch den Hersteller
eingestellt wurde, sowie Montage und Dienstleistungen vor Ort..
Angebotene Austauschsteuerplatinen sind instandgesetzt und
soweit dies erforderlich erschien, mit neuen Bauteilen bestückt worden. Die
angebotenen Austauschplatinen befinden sich alle in einem tadellosen und
unbeschädigtem Zustand, weswegen für den Austausch auch die vorherige
Einsendung einer tadellosen Steuerplatine des gleichen Typs im unverbastelten
Originalzustand Bedingung ist. Die Firma Caravanservice Jürgen Herrmann behält
sich ausdrücklich die vorherige Überprüfung eines angebotenen Tauschobjektes
auf dessen Eignung zu Tauschfähigkeit und eine entsprechende Ablehnung
derselben vor, sollten die geforderten Qualitätskriterien an ein Tauschobjekt
nicht gegeben sein. Ein genereller Anspruch auf Austausch entsteht somit nicht.
Steuerplatinen, welche nicht im Originalzustand, bzw. nicht reparabel sind,
oder vorausgegangene fremde Reparaturversuche oder Beschädigungen aufweisen,
sind generell vom Austausch ausgeschlossen und werden nicht akzeptiert.
Unser
Angebot umfasst hierbei ausschließlich fertige Austauschplatinen, bzw.
Instandsetzungen zu den angegebenen Konditionen, eine reine Reparatur von
Steuerplatinen auf Bauteilebene wird nicht angeboten.
Durch den
Erwerb einer Austauschplatine, oder die Inanspruchnahme der gesonderten Instandsetzung
entstehen dem Kunden keinerlei Informationsrechte daran, was genau auf der von
ihm eingeschickten Platine fehlerhaft war. Informationen zum genauen
Reparaturablauf und den Vorgängen auf Steuerplatinen sind nicht Bestandteil des
Angebotes, unterliegen ausdrücklich dem Betriebsgeheimnis von CJH und werden
nicht preisgegeben.
Auf die
angebotenen Austauschplatinen, sowie ausgeführte Reparaturen gewährt CJH
selbstverständlich die gesetzliche Gewährleistung, ab Verkaufsdatum.
Andere vorhandene und gerätespezifische Ersatzteile dienen ausschließlich dem gewerblichen Bedarf von CJH und eine Ersatzteilversorgung zur Selbstmontage durch den Kunden gehört ausdrücklich nicht zum Leistungsangebot und wird daher auch generell nicht angeboten.
Preise und Bezahlung
Die Preise
für angefragte Dienstleistungen finden sie stets aktuell auf der Internetseite
der Fa. Caravanservice Jürgen Herrmann unter http://trumareparatur.de/tarife.html,
sowie dem dortigen Link zur Austauschpreisliste, die stets auf dem aktuellen
Stand gehalten wird.
Die Preise
verstehen sich inclusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind
Endverbraucherpreise, die entsprechend kalkuliert wurden und nicht verhandelbar
sind.
Gesonderte
Preise für Gewerbe existieren nicht, das es sich bei CJH nicht um einen
Großhandel, sondern lediglich um einen Servicebetrieb für Endverbraucher
handelt. Gewerbliche Aufträge werden somit zu gleichen Tarifbedingungen
bearbeitet, anderweitige Absprachen bedürfen der ausdrücklichen Schriftform.
Alle Rechnungen sind ausnahmslos als Vorkasse zu entrichten, wobei der Kunde zwischen Vorabrechnung als PDF, oder Fax, oder Nachnahme wählen kann. Barzahlung, sowie Zahlungen mit Kreditkarten, Paypal, oder Rechnung nach Warenerhalt, oder andere hier nicht benannte Zahlungsarten sind nicht möglich.
Alle Rechnungen sind umgehend nach Rechnungserhalt zu zahlen, für offene Rechnungen gilt eine Frist von 1 Kalendermonat ab Ausstelldatum, danach wird pro angefangenem Monat eine Verzugsgebühr von 5,- Euro/ Monat zuzüglich zum Rechnungsbetrag erhoben. Eventuell angefallene Verzugsgebühren sind vor Auslieferung der Ware zu entrichten und werden bei Bedarf auch juristisch durchgesetzt.
Der Versand
erfolgt generell umgehend nach vollständigem Zahlungseingang mit DHL.
Für alle
eingehenden Bestellungen und Aufträge gilt ein Mindestumsatz von 20,- Euro
Netto.
Einsendung und Bearbeitung
Für die
Bearbeitung eingehender Geräte sind Begleitpapiere erforderlich, aus welchen
eine Fehlerbeschreibung, sowie die Kontaktdaten des Einsenders ( am besten
E-Mail, Rechnungsadresse und Kontaktrufnummer) hervorgehen müssen. Fehlende
Begleitpapiere erschweren eine Bearbeitung und verlängern die Laufzeit der
Auftragsbearbeitung erheblich. Bei gänzlich fehlenden Kontaktdaten wird die
eingegangene Ware unbearbeitet gelagert, bis sich ihr Besitzer meldet und diese
zweifelsfrei identifiziert. CJH stellt auf seiner Internetseite ein
entsprechendes Auftragsformular kostenlos zum Download zur Verfügung.
Eingegangene
Ware wird umgehend auf den beschriebenen Fehler hin überprüft und der Kunde
erhält vor der weiteren Bearbeitung eine Kontaktaufnahme, die den Defekt und
eventuelle Tauschfähigkeit bestätigt und den zu erwartenden Kostenrahmen für
die mögliche Instandsetzung benennt. Nach Akzeptanz (auch telefonisch) durch
den Kunden gilt der Arbeitsauftrag als erteilt und mit der Bearbeitung wird
begonnen. Diese erste Durchsicht ist für Kunden kostenfrei, sofern ein
Arbeitsauftrag folgt.
Sollte hingegen
eine unreparierte Rücksendung gewünscht werden, so werden die durch die
Durchsicht und das Versenden entstandene Arbeitszeit bei CJH mit einer
Arbeitseinheit (aktuell 40,- Euro incl. MWSt.) zuzüglich eventuell angefallener
Nebenkosten dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde trägt in diesem Falle
ebenfalls die Kosten für den Rücktransport.
Sollte ein
Gerät unrentabel sein und der Kunde auf einen Rückversand des defekten Gerätes
verzichten, kann nach Absprache auch der Restwert des Gerätes mit der
Durchsicht verrechnet, bzw. die Überreste als „Ersatzteilträger“ angekauft
werden. Preise hierfür sind jeweilige Verhandlungssache und nicht vorgegeben.
Nicht
abgeholte, oder zurückgeorderte Geräte oder Komponenten werden bei CJH gemäß
geltendem Recht 12 Monate gelagert, hierfür entstehen ab dem 2. Monat je 5,-
Euro Lagerungskosten pro angefangenem Monat, der erste Monat ist kostenfrei.
Nach Ablauf der 12 Monate geht ein nicht abgeholtes Gerät automatisch in das
Eigentum von CJH über und wird der fachgerechten Entsorgung, oder Verwertung zu
geführt, hierbei eventuell anfallende Verkaufserlöse von Ersatzteilen werden
dabei zur Deckung der durch Lagerung und eventuell ausstehende offene
Forderungen von CJH (z.B. für Gerätedurchsicht) entstandene Unkosten verwendet.
Nach Ablauf von 12 Monaten angemeldete Ansprüche werden nicht anerkannt.
Da sich CJH
auf die Instandsetzung von Geräten spezialisiert hat, für welche es Seitens der
Hersteller keinen, oder nur noch eingeschränkten Support gibt und daher nicht
mehr für alles neue Ersatzteile verfügbar sind, besteht kein genereller
Anspruch auf Annahme einer Reparatur. Da auch CJH auf die Verfügbarkeit und
Verwendung von Gebrauchtteilen, oder
aufgearbeiteten Teilen angewiesen ist, muss eine Instandsetzung fachlich korrekt
möglich sein und die Betriebssicherheit der instandgesetzten Geräte bei
Auslieferung gewährleistet werden können. Alle Geräte und Komponenten
durchlaufen vor Auslieferung eine Endkontrolle, durch welche eine einwandfreie
Funktion unmittelbar vor Versand/Abholung überprüft und somit sichergestellt
wird.
CJH behält
sich jederzeit auch die Ablehnung, oder den Abbruch eines Reparaturauftrages
vor, sofern z.B. abzusehen ist, das eine fachgerechte Reparatur nicht
gewährleistet wäre, die Reparatur nicht im Einklang mit geltendem Recht oder
Sicherheitsvorschriften steht, oder die Geschäftsbedingungen von CJH nicht
akzeptiert und eingehalten werden. Auch andere Gründe, die eine Kooperation mit
dem Kunden, oder den Reparaturverlauf negativ beeinflussen würden, sind möglich.
Haftung und Gewährleistung
Auf die
ausgeführten Reparaturen und Dienstleistungen gewährt CJH selbstverständlich
die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung. Die Gewährleistung schließt
allerdings nur die tatsächlich ausgeführten Arbeiten und Bauteile ein und
erstreckt sich nicht auf verbliebene Altkomponenten des Kunden, welche nicht
Gegenstand der Instandsetzung waren.
Sofern nur
Gerätekomponenten vorlagen, übernimmt CJH keinerlei Funktionsgarantie für das
komplette Gerät. Folgeschäden durch beschädigte Gerätekomponenten (z.B.
Kurzschlüsse im Gerät selbst, defekte Motoren, usw.) fallen nicht unter die
Gewährleistung und sind Kundenrisiko, sofern das Gerät nicht komplett
vorgelegen hat. Eine Gewährleistung durch CJH bedingt einen fachlich korrekten
Einbau und ein ansonsten fehler- und mangelfreies Gerät.
Von
der Gewährleistung ausgeschlossen sind generell Platinen, welche nicht für den
Austausch geeignet sind, also fremde Reparaturversuche, oder mechanische
Beschädigungen aufweisen. Diese Platinen werden nur unter ausdrücklicher
Anerkennung dieser Klausel, auf Kundenwunsch, für den Kunden
instandgesetzt, wofür wir selbstverständlich eine Funktionsgarantie bei
Übergabe übernehmen, eine Haftung für Folgeschäden durch unsachgemäße
Vorarbeiten wird jedoch in diesem Falle ausdrücklich ausgeschlossen.
CJH
behält sich unter anderem auch aus haftungsrechtlichen Gründen die Ablehnung
technisch veränderter Geräte, oder bereits teilzerlegter, oder manipulierter
Geräte durch vorherigen Fremdeingriff vor. Derartige Bastlergeräte werden
grundsätzlich nicht zur Instandsetzung angenommen, da CJH generell keinerlei
Haftung für derartige Geräte nach einer Instandsetzung übernehmen kann und
wird. Ob ein manipuliertes Gerät noch zur Instandsetzung angenommen wird, ist
eine jeweilige Einzelentscheidung von CJH, die sich unter anderem nach Art und
Umfang des Fremdeingriffs orientiert und ist daher nicht verhandelbar.
Haftungsausschlussklausel:
Die Haftung
von CJH beschränkt sich ausschließlich auf die durch CJH selbst ausgeführten
Arbeiten. Sofern nur Teile eines Gerätes vorlagen, oder Geräte bzw.
Gerätekomponenten durch den Kunden, oder einen von diesem beauftragten
Reparaturbetrieb montiert werden, übernimmt CJH keinerlei Haftung für eine
spätere korrekte Funktion, oder eventuelle Fehler des betreffenden Gerätes. Für
eine fehlerfreie und betriebssichere Funktion haftet in jedem Falle
ausschließlich jene Person, welche die von CJH gelieferte Komponente in das
Gerät und/oder die Gasanlage verbaut und das Gerät in Betrieb setzt.
Bitte
lassen sie auch keinerlei Zubehör, oder Montagematerial (Verschraubungen,
Luftrohre, Kaminteile, Schaltuhren usw.), welches nicht zwingend für die
Instandsetzung benötigt wird, am Gerät, da CJH für beschädigtes, oder verlorenes
Zubehör keine Haftung übernehmen kann.
Verwenden
Sie als Kunde bitte stets Verpackungen von ausreichender Größe, damit eine
Beschädigung der Ware auf dem Postwege vermieden werden kann. Beachten Sie
hierzu bitte die Transportbedingungen der einzelnen Logistikunternehmen!
Aus
Haftungsgründen verwendet CJH, sofern möglich, immer die vom Kunden selbst
ausgesuchten Verpackungsmaterialen für den späteren Rückversand, da CJH keine
Originalverpackungen für die jeweiligen Geräte zur Verfügung stehen. CJH
übernimmt ausdrücklich keine Haftung für eventuelle Schäden am Inhalt, die
durch vom Kunden selbst organisierte, ungeeignete und/oder zu kleine
Verpackungen entstehen.
Sollte der
Kunde eine andere Verpackung für den Rückversand wünschen, so muss er dies vor
Rechnungsstellung ausdrücklich erklären und hat die Kosten für deren
Beschaffung zu tragen.
CJH lehnt
weiterhin jedwede Haftung für Kundenfahrzeuge ab, welche im Rahmen eines
Auftrages vom Kunden an CJH übergeben werden, da keinerlei Versicherung für
Kundenfahrzeuge besteht.
Mit der Einsendung von Waren erkennt jeder Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Ausnahmen davon sind zuvor abzusprechen und erfordern ausdrücklich der Schriftform.
Gerichtsstand
bei juristischen Auseinandersetzungen ist 35578 Wetzlar.